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„Schwachkopf“ statt „Schwarzkopf“: Habeck stellt Strafantrag

„Schwachkopf“ statt „Schwarzkopf“: Habeck stellt Strafantrag

Es ist 06:15 Uhr, als es bei Stefan Willi Niehoff (64) in Bamberg klingelt und ihn, seine Frau sowie die an Down-Syndrom leidende Tochter aus dem Schlaf reißt: eine Hausdurchsuchung ohne Ankündigung. Polizisten durchstöbern die Wohnung nach Handys, anderen digitalen Geräten und beschlagnahmen Niehoffs Tablet. Der bemerkenswerte Grund: Ein Strafantrag von Robert Habeck.

Was war passiert? Niehoff hatte ein Bild retweetet, das in Anlehnung an die bekannte Werbung der Marke „Schwarzkopf PROFESSIONELL“ den Kopf von Robert Habeck zeigt, wobei der Markenname gegen den Begriff „Schwachkopf“ ausgewechselt wurde.
Für die Staatsanwaltschaft Bamberg und das zuständige Gericht lagen hier mögliche Verstöße gegen die Paragraphen 185 StGB (Beleidigung) und 188 (Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens) vor. Zunächst war sogar von „Volksverhetzung“ die Rede. Dies sind keine sogenannten Offizialdelikte, die Staatsanwaltschaft wird nur bei Strafantrag aktiv. Und der kam von Robert Habeck persönlich.

Für Dr. Hans-Georg Maaßen, Jurist und Bundesvorsitzender der WerteUnion, ist die Hausdurchsuchung „grob unverhältnismäßig und als Ausdruck politischer Justiz einzuordnen.“ Eine Hausdurchsuchung stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, insbesondere das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Maaßen: „Eine Durchsuchung muss geeignet sein, Beweismittel aufzufinden, die zur Aufklärung der Tat beitragen können und die Schwere der Tat sowie der zu erwartende Erkenntnisgewinn müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.“ Im vorliegenden Fall sei zweifelsfrei der Retweet auf dem Netzwerk X als Beweismittel ausreichend gewesen.

Der Vorfall, so Maaßen, mache deutlich, wie verbogen das Rechtsempfinden in Deutschland sei. Man könne ohne Probleme in Deutschland ein Kalifat fordern, Regierungs- oder Impfgegner als „Nazi“ bezeichnen, antijüdische Parolen brüllen und die Staatsanwaltschaft Aachen halte den Transparent-Spruch „AfDler töten“ für nicht strafbar.

Das Internet-Portal NIUS hatte den Skandal um Habeck enthüllt. Dessen Strafantrag entpuppte sich für ihn jedoch als Eigentor: Durch die Aufdeckung des Strafantrags und der Durchsuchung wurde die umgestaltete Werbung erst recht zum Thema und ist mit rund 25.000 Posts bei X Nr. 2 aller trendenden Themen. Und: Googelt man jetzt den Begriff „Schwachkopf“, stößt man sofort auf – Robert Habeck.

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