Das BMEL ließ Folgendes verlautbaren: „Angesichts der aktuellen bundespolitischen Lage wird das Gesetzesvorhaben in dieser verkürzten Legislatur nicht mehr zum Abschluss kommen“ und bezieht sich auf die Novellierungsbestrebungen beim BWaldG. Das ist eine gute Nachricht für die Waldbesitzer in Deutschland. Mit dem Gesetzentwurf zum BWaldG wurde die Fortführung der deutschen Forstwirtschaft mit der Bewirtschaftung der Wälder infrage gestellt. Der deutsche Wald mit seinen vielfältigen Funktionen wird als Wirtschaftswald geführt und liefert Holz und deren Nebenprodukte für die Bau- und Möbelindustrie sowie die Wärmegewinnung aus Restholz. Nach der vom BMEL ohne Abstimmung mit den anderen Ressorts gestarteten Verbändeanhörung um einen neuen Entwurf eines neuen BWaldG und dem anschließenden Ampel-Aus scheint dieses „grün-rote Ansinnen“ zunächst vom Tisch zu sein.
Ebenso hat das Europaparlament heute für eine einjährige Verschiebung und für Anpassungen an der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) gestimmt.
Die WerteUnion begrüßt das klare Votum der Abgeordneten für eine Entbürokratisierung der Verordnung ausdrücklich. Die EVP hatte in der vergangenen Woche Änderungsanträge zur EUDR eingebracht, die eine erhebliche Entlastung für Waldbesitzer darstellen. Die Änderungsanträge sehen u.a. eine Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder vor, in denen seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat. Mit dieser neuen Kategorie werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in Deutschland spürbar verringert. Das ganze „Lieferkettengesetz“ stellt für die Werteunion ein unnötiges, den Markt behinderndes Instrument einer weiteren Einschränkung der deutschen wie europäischen Wirtschaft dar. Es gehört durch neue politische Akteure abgeschafft.
V.i.S.d.P. Josef Frhr. von Beverfoerde WerteUnion Sachsen-Anhalt