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Windkraft ohne Grenzen? Warum das neue Gesetz auch Mecklenburg-Vorpommern betrifft

Windkraft ohne Grenzen? Warum das neue Gesetz auch Mecklenburg-Vorpommern betrifft

Der Bund will beim Ausbau der Windkraft Tempo machen – aber um welchen Preis? Ein neues Gesetz könnte den geordneten Ausbau der Windenergie massiv verändern – nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern.

Was steckt hinter dem Gesetz?

Die Bundesregierung – getragen von der schwarz-roten Koalition – will eine EU-Richtlinie umsetzen und damit mehr Fläche für Windkraft bereitstellen. Konkret heißt das: Kommunen sollen künftig ohne Zustimmung der Länder Windräder errichten dürfen – und zwar auch dort, wo bislang klare Abstandsregeln galten.

In Schleswig-Holstein bedeutet das: Mindestabstände zu Wohngebieten (800 bis 1000 Meter) und zu Streusiedlungen (400 Meter) könnten gekippt werden. Gemeinden hätten nahezu freie Hand, solange das Land die geforderte Zwei-Prozent-Windflächenquote noch nicht erfüllt hat – was frühestens 2027 der Fall wäre. Die Landesregierung spricht von einem drohenden „Wildwuchs“ an Windkraftanlagen.

Und Mecklenburg-Vorpommern?

Auch unser Bundesland könnte bald betroffen sein. Zwar gelten in MV aktuell ebenfalls Landesvorgaben zur Raumordnung und zum Schutz von Mensch und Natur. Doch wenn das Gesetz bundesweit verabschiedet wird, könnten auch hier die bestehenden Landespläne entmachtet werden – zumindest vorübergehend.

Das hätte weitreichende Folgen:

  • Abstände zu Wohnhäusern könnten drastisch schrumpfen.

  • Schutzgebiete, etwa für den Vogelzug oder sensible Naturzonen, könnten ohne Verfahren übergangen werden.

  • Kommunale Konflikte wären vorprogrammiert, da Bürger sich übergangen fühlen könnten.

Ein zweischneidiges Schwert

Natürlich ist der Ausbau der Windenergie wichtig. Aber ein solcher Schnellschuss droht, das Gegenteil von dem zu erreichen, was beabsichtigt ist. Tempo darf nicht auf Kosten von Planungssicherheit und Akzeptanz gehen. Wenn Bürger das Gefühl haben, dass Windräder ohne Rücksicht auf Mensch, Natur und gewachsene Strukturen errichtet werden, schadet das der Energiewende langfristig mehr, als es ihr nützt.

Auch der „Windfrieden“, wie Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt es nennt, ist ein sensibles Gut. Dieser Konsens wurde in Mecklenburg-Vorpommern mühsam erarbeitet. Ihn durch überhastete Gesetzesänderungen zu gefährden, wäre ein Rückschritt.

Fazit: MV muss wachsam bleiben

Auch wenn sich die aktuelle Debatte um Schleswig-Holstein dreht – Mecklenburg-Vorpommern sollte die Entwicklung in Berlin mit größter Aufmerksamkeit verfolgen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, braucht es umso mehr politischen Willen und rechtliche Kreativität, um Ordnung, Akzeptanz und Naturschutz beim Windkraftausbau zu erhalten.

Denn eins ist klar: Die Energiewende darf kein Freifahrtschein für Planungslosigkeit sein.

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